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Aktuelles

Einfach nur Abschalten?

... oder wie man mit smarter Technik intelligent handelt.

 

Neue Gesetzeslage seit dem 28. September 2022 zwingt Sie, Ihre beleuchteten oder lichtemittierenden Werbeanlagen in der Nacht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages auszuschalten!

 

Ist es Ihnen einfach lästig, täglich die Lichtwerbung manuell aus- und einzuschalten? Müssen Sie nicht nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten auf Reichweite und Aufmerksamkeit verzichten, da die Werbeanlagen schon beim Verlassen des Ladenlokals oder des Firmengebäudes ausgeschaltet werden?
Haben Sie auch das Gefühl, das zu früh abgeschaltete Lichttechnik das Einbruchrisiko erhöhen könnte?

Dann ist SMART DIMMING genau das Richtige für Sie!

Energie sparen heißt eben nicht gleich komplettes Abschalten Ihrer Lichtwerbeanlage. Eine intelligente Alternative ist das SMART DIMMING! Sie können Stromkosten senken und trotzdem weiterhin Ihre Werbeanlagen beleuchtet lassen und entsprechend Sichtbarkeit gewinnen. Durch eine digitale Steuerungsmöglichkeit, unseren LichtWART, kann Ihre Lichttechnik intelligent eingestellt werden. Ein Sensor misst hierbei die Umgebungshelligkeit und reguliert automatisiert die Dimmung. Investieren Sie smart!

 

Schöpfen Sie aus der Einschränkung doppelten Gewinn:
für sich und die Umwelt.

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